top of page


AGB´s NFET
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NFET - Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB´s)
1. Allgemeiner Geltungsbereich
-
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die von NFET Global GmbH (nachfolgend „NFET Global“) als EPC-Unternehmen, Hersteller und Lieferant erbracht werden.
-
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, NFET Global stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
-
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Unternehmen, öffentliche Institutionen als auch private Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2. Vertragsabschluss & Vertragsgegenstand
-
2.1 Alle Angebote von NFET Global sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
-
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch NFET Global zustande.
2.3 Vertragsgegenstand sind insbesondere: -
EPC-Dienstleistungen (Planung, Beschaffung, Bau & Inbetriebnahme)
-
Lieferung von Fertigstationen, Batteriespeichern, Ladesäulen & Zubehör
-
Netzanschlüsse & schlüsselfertige Energielösungen
-
Service- & Wartungsverträge
3. Preise, Zahlungsbedingungen & Sicherheiten
-
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Zahlungen sind gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten.
-
3.3 NFET Global behält sich das Recht vor, Zahlungssicherheiten oder Akkreditive zu verlangen.
-
3.4 Bei Zahlungsverzug behält sich NFET Global das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
-
3.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung & Leistungserbringung
-
4.1 Die Lieferfristen und Ausführungszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. NFET Global verpflichtet sich zur zügigen und termingerechten Erbringung aller Leistungen.
-
4.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, Rohstoffmangel) berechtigen NFET Global zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
-
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig die baulichen & technischen Voraussetzungen zu schaffen, um eine termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen.
5. Abnahme & Mängelansprüche
-
5.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll.
-
5.2 Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden.
-
5.3 NFET Global hat das Recht, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
5.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt:
-
24 Monate für Bauleistungen & EPC-Projekte
-
12 Monate für gelieferte Komponenten & Materialien
6. Eigentumsvorbehalt
-
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von NFET Global.
-
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Waren bis zur vollständigen Zahlung nicht zu veräußern oder zu verpfänden.
-
6.3 Sollte der Kunde insolvent werden, ist NFET Global berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen.
7. Haftung & Schadensersatz
-
7.1 NFET Global haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
-
7.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grobe Pflichtverletzung vor.
-
7.3 Die maximale Haftungssumme von NFET Global ist auf den Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.
-
7.4 Für Verzögerungen, die durch Kundenverschulden oder externe Umstände verursacht werden, übernimmt NFET Global keine Haftung.
8. Geheimhaltung & Datenschutz
-
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
-
8.2 NFET Global verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
9. Rücktritt & Kündigung
9.1 NFET Global kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
-
Der Kunde zahlungsunfähig wird
-
Unvorhersehbare äußere Umstände die Leistung unmöglich machen
-
Der Kunde vertragliche Pflichten grob verletzt
-
9.2 Kündigungen von laufenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
10. Schlussbestimmungen
-
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
-
10.2 Gerichtsstand ist der Firmensitz von NFET Global.
-
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Karriere mit Perspektive
Deine Energie treibt uns an!
Eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung braucht innovative Lösungen und engagierte Fachkräfte. NFET Global sucht Visionäre, die mit ihrem Know-how und ihrer Leidenschaft die Zukunft von Netzanschlüssen, Umspannwerken, Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur mitgestalten wollen. Bist du dabei?
%20(23).png)
bottom of page